Vertragsgestaltung | Rechtssicher | Praxisgerecht

ERSTGESPRÄCH VEREINBAREN

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Vertragsgestaltung

Egal ob Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge oder Mietverträge. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Gestaltung von Verträgen aller Art.

Verträge dienen dazu das Rechtsverhältnis der Vertragspartner zu regeln. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, müssen Risiken und Interessen sachgerecht und eindeutig in einem Vertragsdokument formuliert sein. Wir lassen uns dabei vor allem von 4 Paradigmen leiten:

Klarheit / Struktur / Rechtssicherheit / Parteibezug

01 Klarheit

Gute Verträge regeln das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien klar und unmissverständlich. Juristisch unscharfe Formulierungen oder unnötig unbestimmte Rechtsbegriffe sollten daher nach Möglichkeit vermieden werden. Da die Parteien den Vertrag anwenden und „leben“ müssen, ist es unabdingbar, dass die Verträge in logischer und klarer Sprache formuliert werden. Nur so lassen sich spätere Auslegungsstreitigkeiten verhindern.

02 Struktur

Mit der sprachlichen Klarheit folgt auch der logisch-strukturelle Aufbau eines Vertrags. Ein klarer Aufbau mit Überschriften ist dabei selbstverständlich. Regelungen mit Grundsatz und Ausnahme sind zudem das juristische Stilmittel der Wahl. Nur so lassen sich im Rahmen einer sachgerechten Risikobewertung Regelungen erschaffen, die auch für Eventualitäten gewappnet sind, welche sich vielleicht erst in einigen Jahren realisieren.

vertragsgestaltung

03 Rechtssicherheit

Viele Menschen suchen sich Vertragsmuster aus dem Internet und passen diese auf ihre Bedürfnisse an. Hiervon ist stark abzuraten, da nie gewährleistet ist, dass die Musterklauseln dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen. Es drohen unwirksame oder nicht sachgerechte Klauseln. Die Rechtsprechung befindet sich in einem ständigen Wandel. Nur mit Kenntnis der aktuellen Rechtslage und Erfahrung ist es möglich, das Haftungsrisiko zu minimieren.

04 Parteibezug

Jeder Vertrag ist am Parteiinteresse zu messen. Da Verträge rechtsgestalterische Instrumente sind, ist der Gestaltungsspielraum der Parteien besonders manigfaltig. Grenze ist lediglich das Gesetz und die Rechtsprechung. Wir behalten bei der Vertragsgestaltung stets die Praktikabilität des Vertrages in Ihrer konkreten Situation im Blick, genauso wie eine interessengerechte Gestaltung der Pflichtenkataloge.

01 Klarheit

Gute Verträge regeln das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien klar und unmissverständlich. Juristisch unscharfe Formulierungen oder unnötig unbestimmte Rechtsbegriffe sollten daher nach Möglichkeit vermieden werden. Da die Parteien den Vertrag anwenden und „leben“ müssen, ist es unabdingbar, dass die Verträge in logischer und klarer Sprache formuliert werden. Nur so lassen sich spätere Auslegungsstreitigkeiten verhindern.

02 Struktur

Mit der sprachlichen Klarheit folgt auch der logisch-strukturelle Aufbau eines Vertrags. Ein klarer Aufbau mit Überschriften ist dabei selbstverständlich. Regelungen mit Grundsatz und Ausnahme sind zudem das juristische Stilmittel der Wahl. Nur so lassen sich im Rahmen einer sachgerechten Risikobewertung Regelungen erschaffen, die auch für Eventualitäten gewappnet sind, welche sich vielleicht erst in einigen Jahren realisieren.

03 Rechtssicherheit

Viele Menschen suchen sich Vertragsmuster aus dem Internet und passen diese auf ihre Bedürfnisse an. Hiervon ist stark abzuraten, da nie gewährleistet ist, dass die Musterklauseln dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen. Es drohen unwirksame oder nicht sachgerechte Klauseln. Die Rechtsprechung befindet sich in einem ständigen Wandel. Nur mit Kenntnis der aktuellen Rechtslage und Erfahrung ist es möglich, das Haftungsrisiko zu minimieren.

04 Parteibezug

Jeder Vertrag ist am Parteiinteresse zu messen. Da Verträge rechtsgestalterische Instrumente sind, ist der Gestaltungsspielraum der Parteien besonders manigfaltig. Grenze ist lediglich das Gesetz und die Rechtsprechung. Wir behalten bei der Vertragsgestaltung stets die Praktikabilität des Vertrages in Ihrer konkreten Situation im Blick, genauso wie eine interessengerechte Gestaltung der Pflichtenkataloge.

Wir unterstützen Sie in der Gestaltung von Verträgen und sonstigen Vereinbarungen. Dabei folgen wir dem Motto: Verträge wollen gelesen und verstanden werden. Unsere Mission ist, den Parteien gerade mehr und nicht weniger Rechtssicherheit und Klarheit mit auf den Weg zu geben.