ERSTGESPRÄCH VEREINBAREN
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Gründungen
Für jeden Unternehmer ist die Gründungsphase eine ganz besondere, aber auch herausfordernde Zeit. Man hat eine Idee, mit der man an den Markt möchte. Doch mit allen zu erledigenden Schritten und Formalien kann es bis hierhin manchmal ein langer Weg sein, gerade weil viele Jungunternehmer neben der Gründungsorganisation bereits tätig sind und für ihren Lebensunterhalt sorgen. Viele weichenstellende Entscheidungen sind zu treffen, wobei meist eine die nächste bedingt.
Damit Sie in diesem „Gründungs-Dschungel“ nicht den Überblick verlieren, sondern auf sicheren Pfaden zu Ihrer gut aufgestellten Unternehmung gelangen, bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung von A bis Z und greifen hierbei auch auf unser gut ausgebautes Netzwerk von Spezialisten zurück – alles aus einer Hand:
- Wahl der geeigneten Gesellschaftsform
- Aufstellung von Gesellschaftsverträgen
- Notartermine
- Erstellung von Business-Plänen
- Wahl der geeigneten Bank
- Krediterlangung
- Wahl der richtigen Räumlichkeiten
- Personalplanung & Akquise
- Auswahl der geeigneten IT (DSGVO-konform)
- Marketing
- Vertragsgestaltung
Setzen Sie sich mit uns zusammen und lassen Sie uns einen Fahrplan ausgestalten!
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Haftungsfragen
Haftungsfragen sind im Gesellschaftsrecht von herausragender Bedeutung. Je nach Gesellschaftsform gehen mit der Betreibung einer Unternehmung verschiedenste gesetzliche Haftungsregime für die Gesellschafter einher. Zudem sieht das Gesetz eine weitreichende Haftung für nicht sorgfältig agierende Leitungsorgane (z.B. Geschäftsführer gem. § 43 GmbH) vor.
Wir möchten Sie vor einer etwaigen Haftung bewahren, bevor es zu spät ist. Sprechen Sie uns an!
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Internationales Gesellschaftsrecht
Wir leben in einer globalisierten Gesellschaft. Spätestens dann, wenn Ihre Unternehmung gute Früchte trägt, macht es Sinn über den „Tellerrand“ der Landesgrenzen von Deutschland hinaus zu schauen und das Geschäftsfeld auch europaweit oder sogar weltweit zu vergrößern. Hierbei können sich jedoch vielfältige Fragen ergeben, z.B. welches nationale Recht auf eine Unternehmung anzuwenden ist (sog. Kollisionsrecht). Beide Partner der Kanzlei Franke & Prasse haben einen postgraduierten Studiengang zum Master of Laws (LL.M.) im Ausland absolviert um international rechtsvergleichend ausgebildet zu sein. Auch hier verfügen wir über ein großes internationales Netzwerk von Juristen.
Beratung über die Landesgrenzen hinaus, sprechen Sie uns an!
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Mergers & Acquisitions
Neben dem klassischen Gesellschaftsrecht liegt unser zweiter Schwerpunkt im Bereich Unternehmenstransaktionen. Wir begleiten Investoren und Gesellschafter bei Unternehmensverkäufen, Unternehmensakquisitionen, Fusionen und Betriebsübergängen. Zusammen mit unseren kompetenten Partnern unterstützen wir Sie im Rahmen Ihrer Unternehmenstransaktion.
Wir betreuen Sie bei der Risikoanalyse in Due Diligence-Verfahren, bei Vertragsverhandlungen und sichern den Vertragsvollzug.