BetrVG | Betriebsvereinbarungen | Betriebsrat

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Tätigkeitsbereich

Das Kollektivarbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Da Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften eigene Rechtsanwälte beschäftigen, liegt unser Schwerpunkt auf der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Wir haben bereits früh einen unserer Schwerpunkte auf das Kollektivarbeitsrecht gelegt und uns stetig in diesem Bereich fortgebildet. Zudem verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der juristischen Schulung zum Kollektivarbeitsrecht (z.B. zum Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan, Personelle Maßnahmen, Arbeitszeit, Compliance, Datenschutz und IT).

Aktuelles

– aus dem Arbeitsrecht –

Tätigkeitsbereich

Das Kollektivarbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Da Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften eigene Rechtsanwälte beschäftigen, liegt unser Schwerpunkt auf der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Wir haben bereits früh einen unserer Schwerpunkte auf das Kollektivarbeitsrecht gelegt und uns stetig in diesem Bereich fortgebildet. Zudem verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der juristischen Schulung zum Kollektivarbeitsrecht (z.B. zum Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan, Personelle Maßnahmen, Arbeitszeit, Compliance, Datenschutz und IT).

Themen Kollektivarbeitsrecht

Unsere Themen im Kollektivarbeitsrecht

  • Allgemeine Aufgaben
  • Arbeitszeit
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • IT und Datenschutz
  • Kurzarbeit
  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Personalplanung
  • Ordnung des Betriebes
  • Allgemeine Urlaubsgrundsätze
  • Betriebliche Lohngestaltung
  • Leistungsbezogene Entgelte
  • Wirtschaftsausschuss

Verhandlung zwischen Arbeitgeber & Betriebsrat

Wir bieten ganzheitliche Beratung von A-Z in 4-Phasen:

01

Informationsphase

Am Anfang steht die Informationsgewinnung. Um ein geplantes Vorhaben (z.B. des Arbeitgebers) vollumfänglich einschätzen und rechtlich bewerten zu können, müssen die richtigen Fragen formuliert und gestellt werden. Mit Hilfe unserer Tools (z.B. Fragelisten mit Ampelsystem) wird die Informationsgewinnung fortlaufend und über die komplette Verhandlung hinweg aufrecht erhalten um stets richtig reagieren zu können.

02

Beratungsphase

Ist das Vorhaben konkretisiert, muss auf der Grundlage der jeweils aktuellen Informationen herausgearbeitet werden, welche Ziele im Rahmen einer Verhandlung verfolgt werden. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass sowohl die Forderungen und Positionen, als auch überzeugende Argumentationen hierfür klar formuliert werden. Denn: in einer Verhandlung überzeugt nur derjenige, der weiß was er verlangt und warum er es verlangt! Auch hierfür bedienen wir uns im Rahmen der Verhandlungsvorbereitung unserer Tools (z.B. Min-Max-Forderungstabellen, Argumentationstabellen etc.). Schließlich erarbeiten wir mit Ihnen je nach Situation die richtige Verhandlungstrategie.

04

Umsetzungsphase

Schließlich sorgen wir dafür, dass die Verhandlungsergebnisse rechtssicher und verständlich verschriftlicht werden. So gibt es zu einem späteren Zeitpunkt kein böses Erwachen und beide Parteien wissen was zu tun ist. Auf Wunsch unterstützen wir Sie zudem mit Präsentationen und Informationsschreiben bei der Vorstellung des Verhandlungsergebnisses in der Belegschaft.

03

Verhandlungsphase

Innerhalb der Verhandlung sorgen wir dafür, dass Sie die anvisierten Ziele nicht aus dem Blick verlieren. Wir sprechen mit Ihnen die Themen konkret an und zeigen Lösungsansätze auf. Bei alledem profitieren Sie von unserer Verhandlungserfahrung. Wir erkennen typische Verhandlungsstrategien und -taktiken und können Sie darauf gezielt vorbereiten. Die Ergebnisse der Verhandlung sichern wir mit Protokollen, Textentwürfen und Präsentationen.

Rechtsberatung zum Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist das zentrale Regelwerk für die betriebliche Mitbestimmung von Betriebsräten. In Bezug auf unsere Kanzlei würden wir sogar so weit gehen, zu sagen: „Das BetrVG ist unsere Westentasche!“ Denn durch unsere umfassende Dozenten- und Praxiserfahrung im Bereich des Betriebsverfassungsrechts, können wir Sie bis in die hintersten Winkel des BetrVG begleiten. Wir sind Spezialisten, keine Konstellation ist uns zu schwierig. Und auch hier gilt: Der Mandant ist natürlich König. Von der einfachen Beantwortung einer Rechtsfrage bis hin zu einem mit Quellen unterlegten, vielseitigen Gutachten. Gerne beraten wir Sie bundesweit.

Rechtsberatung zum BetrVG

Ausgestaltung von Vereinbarungen

Der Hanseat hat in der Vergangenheit traditionell viele Geschäfte mit einem Handschlag besiegelt. Und auch heute ist bei Weitem nicht überall im juristischen Bereich die Schriftform vorgesehen. Man kann viele gute Dinge mündlich regeln, doch was geschieht, wenn es hart auf hart kommt? Wie beweise ich das Vereinbarte? Diesem Problem wird man Herr, wenn man Regelungen rechtssicher verschriftlicht. Doch jede verschriftlichte Regelung will auch von denen, für die sie bestimmt ist, verstanden werden. Dementsprechend ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Vereinbarungen einer klaren und verständlichen Struktur folgen.

Praxistipp: Wie gestalte ich eine Betriebsvereinbarung inhaltlich?

Wir verstehen uns als Spezialisten im Bereich der Vertragsgestaltung und sehen in der Praxis viele Betriebsvereinbarungen, die eher mangelhaft ausgestaltet sind.

Praxistipp: 8 Fehler, die Sie unbedingt bei einer Betriebsvereinbarung vermeiden sollten

Schaffen Sie von Anfang an klare Regelungen und lassen Sie sich vom Profi beraten, wir unterstützen Sie gern!

Beschlussverfahren & Einigungsstellen

Wir verstehen uns als Kompromiss-Anwälte, nicht als Konflikt-Anwälte. Denn bevor man Streitigkeiten eskalieren lässt, ist es nach unserer Erfahrung fast immer ratsam die Kommunikation zu suchen. Gerichtsverfahren und Einigungsstellen kosten nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven. Doch manchmal ist eine gütliche Einigung nicht mehr möglich. Dann begleiten wir Sie selbstverständlich in ihr Beschlussverfahren, bei einstweiligen Verfügungen (Eilverfahren) sowie Einigungsstellen. Wir verstehen uns als Dienstleister: Von der Vorbereitung, über die Verhandlung bis zur Nachbesprechung. Neben rechtlichen Argumenten steht für uns auch besonders die strategische Verhandlung unserer Mandanteninteressen im Vordergrund. Wir sind Verhandlungsprofis und sorgen dafür, dass Sie sicher durch unruhige Gewässer gelangen. Lassen Sie sich an die Hand nehmen und profitieren Sie von unserer Verhandlungskompetenz!

Beschlussverfahren | Einigungsstellenverfahren

Aktuelles aus
Recht & Praxis