Honorar | Transparent | Nachvollziehbar

Was kostet mich das?

Die Frage nach den Kosten der anwaltlichen Tätigkeit ist für viele Mandanten besonders wichtig. Bereits vor der Mandatierung stellen wir Ihnen daher immer auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dar, damit Sie Kosten & Nutzen gegeneinander abwägen können. Um für Sie die größtmögliche Transparenz mit Blick auf unsere Anwaltskosten zu gewährleisten, stellen wir Ihnen nachfolgend Informationen zu unseren Anwaltshonoraren zur Verfügung.

Rechtsschutzversichert?

In diesem Fall würden die Kosten der Rechtsvertretung von Ihrer Versicherung übernommen werden, soweit diese entsprechend von ihrer Versicherung abgedeckt ist.

Sie sind unsicher ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt?
Kein Problem, wir kontaktieren Ihre Versicherung und setzen uns für die Erteilung einer Deckungszusage ein. Durch diese Deckungszusage verpflichtet sich der Versicherer im zugesagten Umfang zur Übernahme der Kosten.

Sie haben Fragen zu unserem Honorar?
Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!

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Was kostet
mich das?

Die Frage nach den Kosten der anwaltlichen Tätigkeit ist für viele Mandanten besonders wichtig. Bereits vor der Mandatierung stellen wir Ihnen daher immer auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dar, damit Sie Kosten & Nutzen gegeneinander abwägen können. Um für Sie die größtmögliche Transparenz mit Blick auf unsere Anwaltskosten zu gewährleisten, stellen wir Ihnen nachfolgend Informationen zu unseren Anwaltshonoraren zur Verfügung.

Rechtsschutz-
versichert?

In diesem Fall würden die Kosten der Rechtsvertretung von Ihrer Versicherung übernommen werden, soweit diese entsprechend von ihrer Versicherung abgedeckt ist.

Sie sind unsicher ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt?
Kein Problem, wir kontaktieren Ihre Versicherung und setzen uns für die Erteilung einer Deckungszusage ein. Durch diese Deckungszusage verpflichtet sich der Versicherer im zugesagten Umfang zur Übernahme der Kosten.

Alles was Sie zum
Honorar wissen müssen:

Ein Mandatsverhältnis ist immer auch ein Vertrauensverhältnis. Daher stellen wir vor der Eingehung eines Mandatsverhältnisses stets die voraussichtlichen Gebühren für die Beauftragung dar. Sollten sich die Gebühren erhöhen oder sonstwie ändern, werden Sie von uns hierauf stets hingewiesen. Es erwarten Sie also nie versteckte Kosten.

Grundsätzlich kann die Vergütung unserer Rechtsanwälte auf zwei unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen resultieren:

  1. auf einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG);
  2. auf einer Honorarvereinbarung, d.h. einem individuellen Vertrag über die Anwaltsvergütung.

Selbstverständlich wird mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die jeweils anzuwendende Vergütungart und die dadurch entstehenden Kosten vor der Eingehung des Mandatsverhältnisses erläutert.

Im Folgenden werden die beiden Vergütungsgrundlagen und Honorarkonstellationen kurz dargestellt.

Das RVG beinhaltet die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften für Rechtsanwälte. Es enthält ein sog. Vergütungsverzeichnis. Dieses Vergütungsverzeichnis beschreibt einzelne Gebührentatbestände, aus denen sich jeweils bestimmte Gebühren und Auslagen für den Rechtsanwalt berechnen lassen. Eine Darstellung des Vergütungsverzeichnisses finden Sie hier.

Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei neben dem o.g. jeweiligen Gebührentatbestand, auch nach der Höhe des Gegenstandswertes der jeweiligen Rechtssache. Der Gegenstandswert orientiert sich im Zivilrecht grundsätzlich an den Wert der geltendgemachten Forderung. Dabei folgt das RVG im Grundsatz dem Prinzip: je höher der Gegenstandswert umso „teurer“ ist die jeweilige Gebühr. Eine Darstellung des „Preis“ für eine 1,0er Gebühr nach den jeweiligen Gegenstandswerten finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: der Gegenstandswert ist nicht die zu zahlende Anwaltsgebühr, sondern dient allein deren Berechnung!

Soweit wir nach Absprache mit Ihnen die Vergütung nach dem RVG berechnen, werden wir Ihnen die Kosten hierfür vorher darstellen. Einen Gebührenrechner zur eigenen Wirtschaftlichkeitsberechnung finden Sie hier (ohne Gewähr!).

Je nach Tätigkeitsbereich ist es üblich eine individuelle Honorarvereinbarung abzuschließen. Diese regelt die Vergütung des Rechtsanwalts abseits einer gesetzlichen Vergütung gemäß dem RVG. Bei uns wird diese Vergütungsform in bestimmten Tätigkeitsbereichen (z.B. dem kollektiven Arbeitsrecht) und zumeist außerhalb einer gerichtlichen Vertretung gewählt.

Unsere Honorarvereinbarungen sind in diesen Fällen meistens auf Stundenbasis. Das bedeutet, es wird ein bestimmter Stundensatz als Vergütung vereinbart. Dieser wird vorher mit dem Mandanten besprochen und nach dem Tätigwerden transparent mit einer entsprechenden Zeiterfassung gegenüber dem Mandanten minutengenau abgerechnet. Hierbei besteht auch die Möglichkeit sog. Zeitkontingente als Maximum der Honorarvereinbarung festzulegen (z.B. 20 Stunden). Regelmäßig werden Sie von unseren Rechtsanwälten eine Einschätzung des ungefähren Stundenumfanges erhalten. Alternativ kann auch eine Pauschale vereinbart werden.

Sollte eine Honorarvereinbarung als Vergütungsgrundlage erforderlich sein, werden Sie hierüber selbstverständlich von unseren Rechtsanwälten im Detail informiert. Die Kosten werden sodann in einem persönlichen Gespräch erläutert. Selbstverständlich können Sie uns auf die unterschiedlichen Vergütungsarten jederzeit direkt ansprechen.

Kostet bereits der erste Kontakt mit FPR-Anwälten Geld?
Nein! Wir bieten immer die Möglichkeit eines kostenfreien telefonischen Erstgesprächs an. Sollten wir Ihnen hier nicht weiterhelfen können, geben wir stets einen entsprechenden Hinweis. Bevor Kosten für eine weitere Beratung anfallen, werden Sie darauf IMMER vorher von uns hingewiesen. Scheuen Sie also nicht uns anzusprechen!

Was können Sie bei einem Erstgespräch erwarten?
In einem Erstgespräch erhalten Sie zunächst die Möglichkeit Ihren Sachverhalt zu erläutern. Wir besprechen mit Ihnen die wesentlichen Gesichtspunkte des Falles und zeigen Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Ablaufs und einer eventuellen Mandatierung auf.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in einem Erstgespräch grundsätzlich noch keine rechtsverbindlichen Aussagen tätigen können. Das Erstgespräch soll Ihnen einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten geben und Ihnen vor einer kostenpflichtigen Mandatierung, bestmögliche Transparenz über die auf Sie zukommenden Gebühren geben.

Welche Gebühren werden bei FPR für weitere Beratungsleistungen berechnet?
Für weitere Beratungsleistungen über das Erstgespräch hinaus, schließen wir mit Ihnen eine entsprechende Gebührenvereinbarung.

Für die Höhe der Gebühren sind insbesondere der geschätzte Aufwand, als auch die Komplexität der Materie maßgeblich. Sämtliche kostenrelevanten Faktoren stimmen wir selbstverständlich im Einzefall vorher mit Ihnen ab.

Welche Gebühren werden bei FPR für ein Rechtsgutachten verlangt?
Die Gebühren für ein Rechtsgutachten lassen sich nicht so einfach darstellen. Die Gebühren hängen hier stark vom Umfang des geforderten Gutachtens ab. Je nach Umfang werden wir regelmäßig mit Ihnen eine Pauschale oder eine Stundenhonorar vereinbaren.

Selbstverständlich werden wir die Varianten vorher mit Ihnen durchsprechen und eine voraussichtliche Schätzung des Umfanges vornehmen.

Was sind außergerichtliche Vertretungsleistungen
Damit sind Leistungen gemeint, bei denen wir Sie außergerichtlich gegenüber Dritten (z.B. Vertragspartnern) vertreten. Derartige Leistungen können beispielsweise anwaltliche Zahlungserinnerungen oder Mahnschreiben beinhalten. Die außergerichtliche Vertretung geht insoweit über die bloße Beratung hinaus.

Was kostet die außergerichtliche Vertretung bei FPR?
Die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung werden bei uns im Regelfall nach dem RVG abgerechnet. Das RVG sieht für außergerichtliche Vertretungsleistungen eine sog. Geschäftsgebühr sowie eine Auslagengebühr (i.H.v. 20,00 EUR zzgl. MwSt.) vor. Die Berechnung der Geschäftsgebühr richtet sich wiederum nach dem RVG und ist davon abhängig, wie hoch der Gegenstandswert des Streitgegenstandes ist.

Der Gegenstandswert ergibt sich entweder aus der Angelegenheit selbst (zum Beispiel Höhe der Forderung die Sie gegen jemanden geltend machen) oder wird durch den Rechtsanwalt nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt. Falls keine Gründe entgegenstehen, gehen wir zumeist vom gesetzlich vorgegebenen Regelstreitwert aus.

In Einzelfällen kann die Gebühr durch eine entsprechende Vereinbarung den Besonderheiten eines Falles angepasst werden.

In allen Fällen werden Ihnen die Kosten vorher selbstverständlich erläutert.

Was kostet eine gerichtliche Vertretung bei FPR?
Die Anwaltsgebühren für eine gerichtliche Vertretung sind im RVG geregelt. Die im dortigen Vergütungsverzeichnis aufgezeigten Gebührentatbestände sind sodann die Grundlage für die Gebührenberechnung. Auch hier ist bei der Berechung wieder der Gegenstandswert maßgeblich.

In den Verfahren vor den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) legt das Gericht den Gegenstandswert fest, womit die Rechtsanwaltsgebühren durch gesetzliche Vorschriften vorgegeben sind. Entsprechendes gilt für das verwaltungsgerichtliche Verfahren.

Sie können die Gebühren für einen Rechtsstreit auch mit einem Gebührenrechner ausrechnen. Einen entsprechenden Rechner finden Sie hier (keine Gewähr!).

Selbstverständlich erhalten Sie von uns vor Eingehung eines Gerichtsverfahrens eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und wir gehen mit Ihnen die Kosten im Detail durch. Dabei verlieren wir nie die Wirtschaftlichkeit der Handlungsvarianten aus dem Auge!

Die Kosten für ein Seminar durch einen unserer Partner werden individuell verhandelt. Grunsätzlich wird das Honorar hier von uns in Tagessätzen berechnet. Die Höhe des Tagessatzes hängt vom Thema und Vorbereitungsaufwand des Seminars ab. Sprechen Sie uns hier gerne an. Weiter Informationen finden Sie in unserem Bereich zur Dozententätigkeit.