ERSTGESPRÄCH VEREINBAREN

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Tätigkeitsbereich

Wir unterstützen Sie gerne in allen Belangen des Datenschutzrechts.

Spätestens mit Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 ist das Thema Datenschutz von wachsender Bedeutung für Unternehmen geworden. Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes bei Datenschutzverstößen erfordern einen gewissenhaften im Umgang mit personenbezogenen Daten. Neben den Datenschutzbehörden müssen sich insbesondere die Arbeitsgerichte verstärkt mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen befassen, wie jüngst das Bundearbeitsgericht zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO.

Durch unsere Kooperation mit der auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwältin Mandy Hrube bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zu allen anfallenden datenschutzrechtlichen Themen.

Rechtsanwältin
Mandy Hrube, LL.M. (Stellenbosch)

  • Rechtsanwältin aus Hamburg
  • Spezialisiert im Datenschutzrecht
  • Zertifizierte Datenschutz-
    beauftragte
  • Terminvereinbarung
    idR. sofort möglich

Tätigkeitsbereich

Wir unterstützen Sie gerne in allen Belangen des Datenschutzrechts.

Spätestens mit Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 ist das Thema Datenschutz von wachsender Bedeutung für Unternehmen geworden. Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes bei Datenschutzverstößen erfordern einen gewissenhaften im Umgang mit personenbezogenen Daten. Neben den Datenschutzbehörden müssen sich insbesondere die Arbeitsgerichte verstärkt mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen befassen, wie jüngst das Bundearbeitsgericht zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO.

Durch unsere Kooperation mit der auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwältin Mandy Hrube bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zu allen anfallenden datenschutzrechtlichen Themen.

Beispiele unserer Themen im Datenschutzrecht:

  • Erstellung und Prüfung datenschutzrechtlicher Vereinbarungen (z.B. Datenschutzerklärungen, Auftragsverarbeitungsverträge, Verschwiegenheitsklauseln, Unternehmensrichtlinien, Betriebsvereinbarungen)
  • Prüfung komplexer Datenverarbeitungen

  • Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter im Datenschutz

  • Unterstützung bei aufsichtsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren

Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten?

Bei clever datenschutz werden Sie fündig!
Durch unsere Kooperation mit clever datenschutz, dessen Geschäftsführerin Frau Hrube ist, vermitteln wir Ihnen gerne einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zu attraktiven Konditionen.

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