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Tätigkeitsbereich

Das Arbeitsrecht unterteilt sich in Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Während das Individualarbeitsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt, betrifft das Kollektivarbeitsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften, Personalräten und Arbeitgeberverbänden.

Bereits während des Studiums haben die Partner der Kanzlei ihren Fokus auf das Arbeitsrecht gelegt. Die arbeitsrechtliche Tätigkeit stellt daher einen wesentlichen Schwerpunkt der Kanzlei dar. Beide Partner sind überdies fortlaufend in der juristischen Schulung zu arbeitsrechtlichen Themen bundesweit im Einsatz.

Ihre Vorteile

  • Spezialisten im Arbeitsrecht
  • Verhandlungsprofis
  • Dozenten im Arbeitsrecht
  • Umfangreiche Erfahrung in der arbeitsgerichtlichen Praxis

Aktuelles

– aus dem Arbeitsrecht –

Tätigkeitsbereich

Das Arbeitsrecht unterteilt sich in Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Während das Individualarbeitsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt, betrifft das Kollektivarbeitsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften, Personalräten und Arbeitgeberverbänden.

Bereits während des Studiums haben die Partner der Kanzlei ihren Fokus auf das Arbeitsrecht gelegt. Die arbeitsrechtliche Tätigkeit stellt daher einen wesentlichen Schwerpunkt der Kanzlei dar. Beide Partner sind überdies fortlaufend in der juristischen Schulung zu arbeitsrechtlichen Themen bundesweit im Einsatz.

Ihre Vorteile

  • Spezialisten im Arbeitsrecht
  • Verhandlungsprofis
  • Dozenten im Arbeitsrecht
  • Umfangreiche Erfahrung in der arbeitsgerichtlichen Praxis

Erfahren Sie mehr über unsere Tätigkeiten im:

Individualarbeitsrecht

z.B. Vertragsschluss, Kündigung, Vergütung, Arbeitszeit, Provision, Prämien, Sonderleistungen, Urlaub, betriebliche Altersvorsorge, Versetzung, Arbeitszeugnis

Kollektivarbeitsrecht

z.B. Fragen des Betriebsverfassungsrechts, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Interessenausgleich & Sozialplan

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Das Arbeitsrecht unterteilt sich in Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Während das Individualarbeitsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt, betrifft das Kollektivarbeitsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften, Personalräten und Arbeitgeberverbänden.

Bereits während des Studiums haben die Partner der Kanzlei ihren Fokus auf das Arbeitsrecht gelegt. Die arbeitsrechtliche Tätigkeit stellt daher einen wesentlichen Schwerpunkt der Kanzlei dar. Beide Partner sind überdies fortlaufend in der juristischen Schulung zu arbeitsrechtlichen Themen bundesweit im Einsatz.

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Individualarbeitsrecht

z.B. Vertragsschluss, Kündigung, Vergütung, Arbeitszeit, Provision, Prämien, Sonderleistungen, Urlaub, betriebliche Altersvorsorge, Versetzung, Arbeitszeugnis

Kollektivarbeitsrecht

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