Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten des Alltags.
Der Bereich des Allgemeinen Zivilrechts bezeichnet alle Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten, also z.B. zwischen zwei Privatleuten. Deswegen wird es auch „Privatrecht“ oder „Bürgerliches Recht“ genannt. Im Gegensatz zum Öffentlichen Recht und Strafrecht ist der Staat im Zivilrecht nicht beteiligt.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst insbesondere die Bereiche:
Kaufvertrag: z.B. Auto, Möbel, Waren
Dienstvertrag: z.B. Arbeitsvertrag, Beratungsvertrag, Mobilfunkvertrag
Werkvertrag: z.B. Reisevertrag, Bauvertrag, Wartungsvertrag
Zivilrechtliche Ansprüche können aber auch ohne vertragliche Regelung entstehen. Sollten Sie eine Auseinandersetzung im Zivilrecht haben, überprüfen wir Ihre Angelegenheit gerne im Rahmen einer Erstberatung um Ihnen Chancen und Risiken aufzuzeigen.