Wir helfen bei Kündigungen
null

Unser FPR 5-Punkte-Plan

  • null

    Ruhe bewahren

  • null

    Ziele erkennen

  • null

    Frist wahren

  • null

    Gütetermin wahrnehmen

  • null

    Verhandeln

Unser FPR 5-Punkte-Plan

1.

Ruhe bewahren

Eine Kündigung ist keine schöne Angelegenheit. Häufig führt sie zu Existenzängsten der Arbeitnehmer. In jedem Falle sollten Sie zunächst Ruhe bewahren.

Wo zwei zusammenstoßen, siegt der Besonnene.

– Laotse

Wichtig dabei: ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Schriftstücke zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterschreiben. Derartige Erklärungen lassen sich später nicht mehr (oder nur schwierig) rückgängig machen.

Daher raten wir, lassen Sie sich beim Erhalt einer Kündigung zunächst rechtlich durch einen Anwalt beraten. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir haben schon viele Kündigungsschutzverfahren geführt und leiten Sie optimal durch diese turbulente Zeit.

Sie wurden gekündigt?
Dann benötigen Sie schnelle
rechtliche Unterstützung!

Kostenloses
Erstgespräch vereinbaren!

Rechtsanwalt
René Prasse, LL.M. (Stellenbosch)

  • Rechtsanwalt aus Hamburg
  • Spezialisiert im Arbeits- & Wirtschaftsrecht
  • Juristischer Dozent
  • Terminvereinbarung idR. sofort möglich

Rechtsanwalt
René Franke, LL.M. (Stellenbosch)

  • Rechtsanwalt aus Hamburg
  • Spezialisiert im Arbeits- & Wirtschaftsrecht
  • Juristischer Dozent
  • Terminvereinbarung idR. sofort möglich

1.
Ruhe bewahren

Eine Kündigung ist keine schöne Angelegenheit. Häufig führt sie zu Existenzängsten der Arbeitnehmer. In jedem Falle sollten Sie zunächst Ruhe bewahren.

Wo zwei zusammenstoßen, siegt der Besonnene.

– Laotse

Wichtig dabei: ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Schriftstücke zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterschreiben. Derartige Erklärungen lassen sich später nicht mehr (oder nur schwierig) rückgängig machen.

Daher raten wir, lassen Sie sich beim Erhalt einer Kündigung zunächst rechtlich durch einen Anwalt beraten. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir haben schon viele Kündigungsschutzverfahren geführt und leiten Sie optimal durch diese turbulente Zeit.

2.

Ziele erkennen

Sich seiner Ziele bewusst zu sein ist nicht nur im allgemeinen Leben ein guter Ratschlag. Auch im Kündigungsschutzverfahren ist es besonders wichtig zu wissen, welches Ziel verfolgt werden soll.

Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.

– Laotse

Je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen: wir arbeiten den strategisch besten Weg für Sie heraus. Ziel eines Kündigungsschutzverfahrens kann dabei

  • die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Weiterbeschäftigung

sein, oder

  • die maximale Abfindung – auch durch eine optimale steuerrechtliche Gestaltung,
  • eine unwiderrufliche Freistellung bei Fortzahlung der bisherigen Vergütung,
  • die Vereinbarung einer sog. „Sprinterklausel“ oder „Turboprämie“,
  • ein Arbeitszeugnis mit bestmöglicher Benotung,
  • Abgeltung Ihrer Überstunden und des Resturlaubes,
  • Vermeidung einer Sperre beim Arbeitslosengeld.

Egal, welche dieser Ziele Ihnen besonders am Herzen liegt: Wir handeln das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus!

2.
Ziele erkennen

Sich seiner Ziele bewusst zu sein ist nicht nur im allgemeinen Leben ein guter Ratschlag. Auch im Kündigungsschutzverfahren ist es besonders wichtig zu wissen, welches Ziel verfolgt werden soll.

Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.

– Laotse

Je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen: wir arbeiten den strategisch besten Weg für Sie heraus. Ziel eines Kündigungsschutzverfahrens kann dabei

  • die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Weiterbeschäftigung

sein, oder

  • die maximale Abfindung – auch durch eine optimale steuerrechtliche Gestaltung,
  • eine unwiderrufliche Freistellung bei Fortzahlung der bisherigen Vergütung,
  • die Vereinbarung einer sog. „Sprinterklausel“ oder „Turboprämie“,
  • ein Arbeitszeugnis mit bestmöglicher Benotung,
  • Abgeltung Ihrer Überstunden und des Resturlaubes,
  • Vermeidung einer Sperre beim Arbeitslosengeld.

Egal, welche dieser Ziele Ihnen besonders am Herzen liegt: Wir handeln das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus!

3.

Frist wahren

Im Kündigungsschutz gilt es unbedingt die 3-wöchige Präklusionsfrist des § 4 KSchG einzuhalten, da Sie anderenfalls Ihre Ansprüche verlieren könnten. Die Frist beginnt mit Zustellung der schriftlichen Kündigung. Eine Präklusionsfrist stellt eine besondere Art der Frist dar, nämlich eine Ausschlussfrist. D.h. nach Ablauf wird die ausgesprochene Kündigung so betrachtet, als wäre sie rechtlich fehlerfrei. Mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage wird diese Präklusionsfrist gewahrt.

Wir regeln alles Nötige mit Ihrer Rechtschutzversicherung (wenn vorhanden) und erheben für Sie fristwahrend Klage.

3.
Frist wahren

Im Kündigungsschutz gilt es unbedingt die 3-wöchige Präklusionsfrist des § 4 KSchG einzuhalten, da Sie anderenfalls Ihre Ansprüche verlieren könnten. Die Frist beginnt mit Zustellung der schriftlichen Kündigung. Eine Präklusionsfrist stellt eine besondere Art der Frist dar, nämlich eine Ausschlussfrist. D.h. nach Ablauf wird die ausgesprochene Kündigung so betrachtet, als wäre sie rechtlich fehlerfrei. Mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage wird diese Präklusionsfrist gewahrt.

Wir regeln alles Nötige mit Ihrer Rechtschutzversicherung (wenn vorhanden) und erheben für Sie fristwahrend Klage.

4.

Gütetermin

Nach Klageerhebung wird im Arbeitsrecht immer ein vorgeschalteter Gütetermin angesetzt. Dieser erfolgt in Abhängigkeit vom Gericht in der Regel binnen eines Monats. Hier haben die Parteien die Möglichkeit zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Häufig lassen sich bereits zu diesem Zeitpunkt wichtige Signale des Richters zur Bewertung der Sache feststellen.

Wir erkennen diese Signale und können Ihre Situation und Chancen professionell für Sie einschätzen.

4.
Gütetermin

Nach Klageerhebung wird im Arbeitsrecht immer ein vorgeschalteter Gütetermin angesetzt. Dieser erfolgt in Abhängigkeit vom Gericht in der Regel binnen eines Monats. Hier haben die Parteien die Möglichkeit zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Häufig lassen sich bereits zu diesem Zeitpunkt wichtige Signale des Richters zur Bewertung der Sache feststellen.

Wir erkennen diese Signale und können Ihre Situation und Chancen professionell für Sie einschätzen.

5.

Verhandeln

Ob für eine Abfindung oder Ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung: Verhandeln zählt zu unseren Kernkompetenzen!

Wir arbeiten immer mit Strategie und Taktik und sind jederzeit gut vorbereitet. Stetig haben wir uns in der Verhandlungsführung, weitergebildet, um für unsere Mandanten bei jeder Art von Verhandlungsgegnern das optimale Ergebnis herauszuholen.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!

5.
Verhandeln

Ob für eine Abfindung oder Ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung: Verhandeln zählt zu unseren Kernkompetenzen!

Wir arbeiten immer mit Strategie und Taktik und sind jederzeit gut vorbereitet. Stetig haben wir uns in der Verhandlungsführung, weitergebildet, um für unsere Mandanten bei jeder Art von Verhandlungsgegnern das optimale Ergebnis herauszuholen.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!