ERSTGESPRÄCH VEREINBAREN
Tätigkeitsbereich
Forderungsmanagement ist professionelles Mahnwesen mit dem Ziel, Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern.
Als Unternehmer muss man sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren. Sich nebenbei mit säumigen Kunden herumzuschlagen ist lästig, kostet Nerven, Ressourcen und Zeit. Wir bieten Ihnen flexibel auf Sie zugeschnittene Lösungen für alle Bereiche des Forderungsmanagements – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Rechtsanwalt
René Prasse, LL.M. (Stellenbosch)
- Rechtsanwalt aus Hamburg
- Spezialisiert im Arbeits- & Wirtschaftsrecht
- Juristischer Dozent
- Terminvereinbarung idR. sofort möglich
Tätigkeitsbereich
Forderungsmanagement ist professionelles Mahnwesen mit dem Ziel, Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern.
Als Unternehmer muss man sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren. Sich nebenbei mit säumigen Kunden herumzuschlagen ist lästig, kostet Nerven, Ressourcen und Zeit. Wir bieten Ihnen flexibel auf Sie zugeschnittene Lösungen für alle Bereiche des Forderungsmanagements – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Rechtsanwalt
René Prasse, LL.M. (Stellenbosch)
- Rechtsanwalt aus Hamburg
- Spezialisiert im Arbeits- & Wirtschaftsrecht
- Juristischer Dozent
- Terminvereinbarung idR. sofort möglich
Tätigkeitsbereich
Forderungsmanagement ist professionelles Mahnwesen mit dem Ziel, Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern.
Als Unternehmer muss man sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren. Sich nebenbei mit säumigen Kunden herumzuschlagen ist lästig, kostet Nerven, Ressourcen und Zeit. Wir bieten Ihnen flexibel auf Sie zugeschnittene Lösungen für alle Bereiche des Forderungsmanagements – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Ihre Vorteile
01
Kostenerstattung
Die Kosten für ein Inkassounternehmen sind nach Auffassung einiger Gerichte nicht oder nicht in voller Höhe vom säumigen Schuldner zu tragen, die Kosten für eine spezialisierte Anwaltskanzlei hingegen schon.
02
Kostenreduzierung
Ihre Personalkosten, die Sie zur Geltendmachung berechtigter Forderungen aufwenden, sind regelmäßig nicht erstattungsfähig. Die Kosten unserer Beauftragung jedoch schon. Dies gilt sowohl für ein außergerichtliches als auch für ein gerichtliches Tätigwerden.
03
Alles aus einer Hand
Dort, wo Inkassounternehmen nicht weiterkommen, weil erst eine Anwaltskanzlei beauftragt werden muss (z.B. bei Übergang ins gerichtliche Verfahren), verlieren Sie mit uns keine Zeit. Wir beraten Sie ganzheitlich.
01
Kostenerstattung
Die Kosten für ein Inkassounternehmen sind nach Auffassung einiger Gerichte nicht oder nicht in voller Höhe vom säumigen Schuldner zu tragen, die Kosten für eine spezialisierte Anwaltskanzlei hingegen schon.
02
Kostenreduzierung
Ihre Personalkosten, die Sie zur Geltendmachung berechtigter Forderungen aufwenden, sind regelmäßig nicht erstattungsfähig. Die Kosten unserer Beauftragung jedoch schon. Dies gilt sowohl für ein außergerichtliches als auch für ein gerichtliches Tätigwerden.
03
Alles aus einer Hand
Dort, wo Inkassounternehmen nicht weiterkommen, weil erst eine Anwaltskanzlei beauftragt werden muss (z.B. bei Übergang ins gerichtliche Verfahren), verlieren Sie mit uns keine Zeit. Wir beraten Sie ganzheitlich.
Unsere Leistungen
aus einer Hand
Unsere Leistungen
aus einer Hand
Recherche
Recherche ist ein wichtiger Schlüssel zum erfolgreichen Forderungsmanagement. Je mehr Informationen über den Schuldner bekannt sind, desto effektiver kann die richtige Strategie zur effizienten und kostengünstigen Geltendmachung des Anspruches gewählt werden.
- Insolvenzbekanntmachungen
- Bonitätsauskunft
- Adressermittlung
- Gewerbeauskunft
- Handelsregisterauskunft
- Grundbuchauskunft
Mahnschreiben
Ein Brief vom Anwalt wirkt manchmal Wunder, denn ein Schuldner fürchtet weitere Kosten auf sich zukommen. Direkt nach unserer Mandatierung, senden wir Ihrem Schuldner eine Zahlungserinnerung.
Gerichtliches Mahnverfahren
Sollte das Mahnschreiben keine Wirkung zeigen, gehen wir umgehend ins gerichtliche Mahnverfahren über und beantragen den Mahn- und Vollstreckungsbescheid um zügig eine Titulierung der Forderung zu erreichen.
Gerichtliches Klagverfahren
Sofern der Schuldner Einwendungen gegen den Mahnbescheid erhebt, setzen wir Ihre Forderung im ordentlichen Klagverfahren für Sie durch. Hierbei profitieren Sie von unserer Erfahrung als Forensiker mit Gerichtspraxis.
Zwangsvollstreckung
Sobald ein Titel erwirkt wurde, kann aus diesem vollstreckt werden. Im Rahmen dieser Zwangsvollstreckung sind unterschiedlichste Vollstreckungswege denkbar. Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und Kosten im Vorwege.
- Kontopfändung
- Lohnpfändung
- Pfändung in andere Vermögenswerte
- Pfändung in Grundbesitz
- Sachpfändung
- Austauschpfändung
- Taschenpfändung
- Vermögensauskunft
Forderungsüberwachung
Ist ein Titel erst einmal erwirkt, so ist dieser 30 Jahre lang vollstreckbar. Wir bleiben für Sie dran, auch wenn ein Schuldner nicht sofort solvent sein sollte. Hierbei sorgen wir auch dafür, dass Sie Ihren Titel nicht verwirken und überwachen die regelmäßigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Recherche
Recherche ist ein wichtiger Schlüssel zum erfolgreichen Forderungsmanagement. Je mehr Informationen über den Schuldner bekannt sind, desto effektiver kann die richtige Strategie zur effizienten und kostengünstigen Geltendmachung des Anspruches gewählt werden.
- Insolvenzbekanntmachungen
- Bonitätsauskunft
- Adressermittlung
- Gewerbeauskunft
- Handelsregisterauskunft
- Grundbuchauskunft
Mahnschreiben
Ein Brief vom Anwalt wirkt manchmal Wunder, denn ein Schuldner fürchtet weitere Kosten auf sich zukommen. Direkt nach unserer Mandatierung, senden wir Ihrem Schuldner eine Zahlungserinnerung.
Gerichtliches Mahnverfahren
Sollte das Mahnschreiben keine Wirkung zeigen, gehen wir umgehend ins gerichtliche Mahnverfahren über und beantragen den Mahn- und Vollstreckungsbescheid um zügig eine Titulierung der Forderung zu erreichen.
Gerichtliches Klagverfahren
Sofern der Schuldner Einwendungen gegen den Mahnbescheid erhebt, setzen wir Ihre Forderung im ordentlichen Klagverfahren für Sie durch. Hierbei profitieren Sie von unserer Erfahrung als Forensiker mit Gerichtspraxis.
Zwangsvollstreckung
Sobald ein Titel erwirkt wurde, kann aus diesem vollstreckt werden. Im Rahmen dieser Zwangsvollstreckung sind unterschiedlichste Vollstreckungswege denkbar. Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und Kosten im Vorwege.
- Kontopfändung
- Lohnpfändung
- Pfändung in andere Vermögenswerte
- Pfändung in Grundbesitz
- Sachpfändung
- Austauschpfändung
- Taschenpfändung
- Vermögensauskunft
Forderungsüberwachung
Ist ein Titel erst einmal erwirkt, so ist dieser 30 Jahre lang vollstreckbar. Wir bleiben für Sie dran, auch wenn ein Schuldner nicht sofort solvent sein sollte. Hierbei sorgen wir auch dafür, dass Sie Ihren Titel nicht verwirken und überwachen die regelmäßigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.